Räumlichkeiten
Ablauf
Wir freuen uns über Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefon.
Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst und bemühen uns, innerhalb 1 Werktages zu antworten und Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
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Eine umfassende Clearingphase zur Klärung Ihres Anliegens und Ihres Wunsches ist sehr wichtig für uns, um innerhalb unseres Teams die/den passenden Kolleg:in zu empfehlen sowie an einem individuell flexibel und passenden Entwicklungsprozess zu arbeiten.
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Deshalb ist es sehr unterstützend für uns, wenn Sie uns im Vorfeld Ihr Anliegen konkret beschreiben, damit wir Ihnen umgehend einen Ersttermin mit jemanden unseres Teams anbieten können.
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Information zu den therapeutischen Rahmenbedingungen
Psychotherapie / Klinisch-Psychologische Behandlung stellt einen gemeinsamen Arbeitsprozess dar, welcher therapeutische Rahmenbedingungen beinhaltet und auf Transparenz, Vertrauen, Wertschätzung und Begegnung auf Augenhöhe beruht.
Terminvereinbarung
Termine können entweder direkt im persönlichen Kontakt in der Praxis, telefonisch oder auch per E-Mail vereinbart werden. Terminvereinbarungen gelten als verbindlich. Melden Sie sich bitte 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (per SMS, Mailbox oder E-Mail), sollten Sie diesen absagen oder verschieben wollen. Andernfalls wird das Honorar zu den besprochenen Konditionen verrechnet.
Unsere Räumlichkeiten
Das Therapiezentrum befindet sich in der Reininghausstraße 3/2. Stock, 8020 Graz. Wir sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Linie 4 und 65, Haltestelle: Reininghausstraße) sowie mit dem Fahrrad über das Grazer Fahrradnetz erreichbar. Sollten Sie mit dem PKW anreisen, informieren wir Sie gerne persönlich über Parkplatzmöglichkeiten rund um unsere Praxis.
Honorar
Das Honorar bezieht sich auf eine Einzeltherapieeinheit à 50 Minuten. Rechnungen werden monatsweise gestellt und per E-Mail verschickt, welche die in diesem Zeitraum angefallenen Sitzungen beinhalten. Der Betrag ist binnen 7 Tagen zu begleichen ist. Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.
Kostenzuschuss durch den Sozialversicherungsträger / private Krankenversicherung
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Information: Es besteht die Möglichkeit des Kostenzuschusses durch Ihren Sozialversicherungsträger. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 (Internationalen Klassifikationssystem psychischer Störungen). Die Rückerstattungsbeiträge bewegen sich zwischen 33 und 45 Euro pro Sitzung, je nach Versicherung. Ebenso besteht die Möglichkeit des Zuschusses durch private Krankenversicherungsträger, auch wenn dies nicht unmittelbar aus der Polizze hervorgeht. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
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Prozedere: Für das Einreichen ist es notwendig, dass Ihr/e Hausärzt:in eine vorgedruckte Bestätigung ausfüllt, aus der hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen Psychotherapie / Klinisch-Psychologische Behandlung bestehen. Diese Bestätigung bekommen Sie nach der 1. Sitzung von Ihrer/Ihrem Therapeut:in ausgehändigt. Sie muss zwischen 1. und 2. Sitzung von/vom Hausärzt:in gestempelt werden, damit Sie diese dann gemeinsam mit der 1. Rechnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Erlangung eines Kostenzuschusses einreichen können. Folgerechnungen können dann bis zur 10. Einheit ohne weitere Schritte eingereicht werden. Erst ab der 11. Sitzung bedarf es für weitere Sitzungen einen von Ihrer/Ihrem Therapeut:in ausgefüllten Antrag auf Kostenzuschuss für weitere Therapien.
Therapieverlauf
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und dient der Klärung organisatorischer und inhaltlicher Fragestellungen sowie der Planung des Therapieverlaufs und der zeitlichen Frequenz.
Psychotherapie / Klinisch-psychologische Behandlung basiert auf Freiwilligkeit, auf dem Wunsch etwas zu verändern, auf Zielsetzungen, die erreicht werden möchten, sowie der Idee, in diesem Entwicklungs- und Veränderungsprozess begleitet zu werden.
Regelmäßige Terminvereinbarungen – erfahrungsgemäß wöchentliche Termine bzw. Termine mit nicht allzu großen Abständen – sind förderlich für einen gelingenden Therapieprozess. Die Dauer des gesamten Therapieverlaufes ist abhängig von der Ausgangslage, der Fragestellung und Zielsetzung. Eine gemeinsame, regelmäßige Reflexion des Prozesses bis hin zum Ansprechen und Definieren des Therapieendes sind wesentliche Qualitätskriterien.
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Dokumentation
Psychotherapeut:innen / Klinische Psycholog:innen sind gesetzlich verpflichtet, über jede von ihnen gesetzte Intervention Aufzeichnungen zu führen und haben auf Verlangen ihrer Klient:innen Auskünfte über die geführte Dokumentation sowie Einsicht in die Dokumentation zu gewähren. Sie sind verpflichtet, die Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.
Verschwiegenheit
Psychotherapeut:innen / Klinische Psycholog:innen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz BGBI. Nr. 59/2018 bzw. § 37 Psychologengesetz BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies bedeutet, dass weder über Inhalte bzw. Daten sowie die Inanspruchnahme der Leistung an Dritte Auskunft gegeben werden darf.
Einwilligung
Eine Psychotherapie / Klinisch-psychologische Behandlung darf nur mit der Einwilligung oder Zustimmung der betroffenen Person erfolgen. Im Hinblick auf die Einwilligungs- und allfällige Zustimmungserfordernisse für die Behandlung von Minderjährigen ist festzuhalten, dass diejenige Person die Einwilligung oder Zustimmung zu erteilen hat, die mit der gesetzlichen Vertretung im Bereich der Pflege und Erziehung betraut ist.



